| Wer oder was ist der Stadtverband Coburg
der Kleingärtner e.V.?
Der Stadtverband Coburg der Kleingärtner
e.V. hat seinen Sitz in Coburg und ist im Vereinsregister des
Amtsgerichtes Coburg - Registergericht - eingetragen. Er ist Mitglied
im Landesverband bayerischer Kleingärtner e.V. München. Der Verband
erstrebt den Zusammenschluss aller Kleingärtner in Coburg zu gemeinnützigen
und rechtsfähigen Vereinigungen. Er ist die Dachorganisation der
Coburger Kleingartenvereine. Zum besseren Verständnis seiner
Arbeitsweise und seinen Zielen und Aufgaben sollen nachfolgend einige
Paragraphen seiner Satzung wiedergegeben werden.
§3 Zweck und Aufgaben
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Der Stadtverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke
der Abgabenordnung 1977 und des Bundeskleingartengesetzes
(BKleingG).
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Der Stadtverband ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie
nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Parteipolitisch und konventionell
ist er neutral.
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Der Satzungszweck und die Aufgaben werden verwirklicht: a)
Durchführung von Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung öffentlichen
Grüns im Interesse der Gesunderhaltung der gesamten
Bevölkerung;
b) Förderung der Landespflege und des
Umweltschutzes; c) Weckung und Intensivierung des Interesses in der
Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, für den Kleingarten als
Teil des öffentlichen Grüns, um den Menschen die enge Verbindung zur
Natur zu erhalten; d) Durchführung aller Maßnahmen, die
sicherstellen, dass öffentliche Grünstellen und Kleingärten zum Besten
der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem
Gebiet dienen; e) Betreuung und Beratung der Mitglieder in
fachlichen Gemeinschaftsfragen. Die Förderung des Erwerbsgartenbaues
und des Erwerbsobstbaues ist nicht Aufgabe des Stadtverbandes. f)
Übernahme von Kleingartenpachtland als Zwischenpächter durch den
Stadtverband und die Vereine; Weiterverpachtung und Beaufsichtigung
des Pachtlandes im Sinne des BKleingG und des mit der Stadt Coburg
oder sonstigen Körperschaften sowie privaten Grundstückseigentümern
abgeschlossenen Zwischenpachtvertrages durch die Vereine.
Die Erhaltung sozialer Pachtpreise, um allen Bevölkerungsgruppen die
Anpachtung eines Kleingartens zu ermöglichen. Bei der Verpachtung der
Gartenparzellen durch Abschluss eines Unterpachtvertrages sind
bevorzugt Bewerber zu berücksichtigen, denen es aus
finanziellen Gründen nicht möglich ist, von privater Seite Gartenland
zu pachten oder ein Grundstück zu erwerben. Zu diesem Personenkreis
zählen in erster Linie Interessenten mit geringem Einkommen; g)
Werbeveranstaltungen und Wettbewerbe durchführen sowie
Öffentlichkeitsarbeit in Wort und Schrift betreiben.
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